Wie in Österreich

Faeser will Grenzkontrollen einführen

Polizeibeamte in Brandenburg, Frankfurt (Oder)
Grenzkontrolle an der Grenze zu Polen.
ppl mre, dpa, Patrick Pleul

Jetzt also doch….

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53/SPD) will stationäre Grenzkontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission anmelden.

Kontrollen wie an der Grenze zu Österreich

Wie am Montag aus Regierungskreisen in Berlin bekannt wurde, sollen Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze, wie es sie seit 2015 an der Grenze zu Österreich gibt, künftig auch an diesen Grenzabschnitten möglich sein. Das Bundesinnenministerium bereite ein entsprechendes Schreiben an die EU-Kommission vor.

„Das Geschäft der Schleuser wird immer brutaler und skrupelloser. Der furchtbare Tod von sieben Menschen, die Freitagnacht über die deutsch-österreichische Grenze geschmuggelt wurden, hat uns tief erschüttert. Es ist jetzt notwendig, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um dieses grausame Geschäft mit dem Leben von Menschen zu stoppen. Zugleich brauchen wir eine wirksame Begrenzung der irregulären Migration, um unsere Kommunen zu entlasten“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

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Kontrollen sollen sich so wenig wie möglich, auf Alltag der Pendler auswirken

Zugleich betont die Innenministerin auch, „Dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken.“

Die Schleusungskriminalität an den deutschen Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz hat sich weiter verschärft. Bis Anfang Oktober 2023 hat die Bundespolizei bereits etwa 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt, im Jahr 2022 waren es insgesamt etwa 92.000, teilt das Innenministerium mit.

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Es sei davon auszugehen, dass etwa jeder vierte unerlaubt einreisende Drittstaatsangehörige nach Deutschland geschleust wird. In diesem Jahr registrierte die Bundespolizei bisher bundesweit bereits insgesamt über 1.550 Schleusungshandlungen und rund 1.700 Schleuser

Schleuser sind mit stationären Kontrollen leichter zu schnappen, denn bei Kontrollen jenseits der Grenze sind sie oft schon verschwunden, wenn die Polizei die irregulär eingereisten Menschen aufgreift.

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Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.

(dbl/dpa)

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