Netflix: Account teilen - Ist Account-Sharing erlaubt?

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Netflix-Account teilen: Darf man das?
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Technisch ist es ohne Weiteres möglich, Ihren Netflix-Account mit Familienmitgliedern oder Freunden zu teilen. Doch das ist nicht mehr generell erlaubt.



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Netflix: Account teilen ist nur im selben Haushalt erlaubt

Wenn Sie Ihr Netflix-Konto mit Personen im selben Haushalt - also etwa Familienmitgliedern oder Teilnehmern einer Wohngemeinschaft - teilen, ist dies ausdrücklich erlaubt. Anders sieht dies aus, wenn Sie Freunden oder anderen Personen außerhalb Ihres eigenen Haushalts Zugang zu Ihrem Konto gewähren.

  • Netflix bezeichnet dies als einen Netflix-Haushalt. Dieser schließt alle Geräte am hauptsächlich genutzten Standort ein, die auf den Streaming-Dienst zugreifen können. Entscheidend ist, dass diese dieselbe Internetverbindung nutzen - mehrere Geräte in unterschiedlichen Zimmern sind somit unproblematisch.
  • Eine gemeinsame Nutzung darüber hinaus ist hingegen nicht gestattet. Dies ist ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen festgehalten: "4.2. Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte […] dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden, es sei denn, dies ist durch Ihr Abonnement erlaubt.“
  • Auch das Netflix-Hilfe-Center lässt hier keine Zweifel bestehen. Dort heißt es: "Ein Netflix-Konto ist für Personen bestimmt, die in einem Haushalt zusammenwohnen. Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, müssen sich für ein eigenes Konto registrieren, um Netflix zu nutzen."
  • Im Klartext bedeutet das: Wenn Sie Ihr Netflix-Konto mit Personen außerhalb Ihres Haushaltes teilen, verstoßen Sie gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstes.
  • Mittlerweile bietet Netflix die Möglichkeit an, auch Personen außerhalb des eigenen Haushalts als Zusatzmitglieder hinzuzufügen - diese kosten jedoch extra.
Logo Netflix *** Logo Netflix
Netflix-Account teilen: Das geht je nach gewähltem Abo nur noch in einem Haushalt. imago images / Joko


Die Netflix-Zusatzkonten im Überblick

Netflix bietet seinen Kunden an, gegen einen Aufpreis Personen außerhalb des eigenen Haushalts als Zusatzmitglied hinzuzufügen.

  • Jedes Zusatzmitglied erhält sein eigenes Nutzerprofil sowie ein passwortgeschütztes Konto, über welches es dann auf Netflix zugreift.
  • Das Zusatzmitglied erhält dieselbe Audio- und Videoqualität wie der Hauptnutzer.
  • Jedes Zusatzmitglied kann nur ein Gerät zu selben Zeit nutzen und Videos auch nur auf ein Gerät herunterladen. Zusätzliche Profile innerhalb eines Zusatzmitglied-Kontos sind nicht möglich.
  • Ein zusätzliches Mitglied kostet pro Monat 4,99 Euro. Die Kosten werden nicht direkt vom Zusatzmitglied bezahlt, sondern von der Person, die dieses eingeladen hat und der das Hauptkonto gehört.
  • Zu beachten gilt: Nur Kunden mit einem Standard- oder Premium-Abo können zusätzliche Nutzer anlegen. Das Standard-Abo bietet die Option für einen Zusatzmitgliedsplatz, das Premium-Abo bis zu zwei Zusatzmitgliedsplätze.
  • Möchten Sie ein Zusatzmitglied hinzufügen, können Sie dies über den Link https://netflix.com/accountowner/addextramember erledigen. Weitere Hinweise finden Sie im Netflix-Hilfecenter.

Netflix-Konto teilen - damit müssen Nutzer rechnen

Netflix hat damit begonnen, härter gegen das Account-Sharing vorzugehen. Zwar drohen keine drakonischen Strafen, allerdings sollen technische Hürden das Teilen von Konten erschweren.

  • Netflix weist ertappte Kunden per E-Mail auf die geteilte Nutzung außerhalb des Haushalts hin und führt einen Profiltransfer oder das Hinzufügen von Zusatzmitgliedern als Alternativen auf.
  • Eine Schließung Ihres Benutzerkontos oder gar Schadensersatzforderungen müssen Sie zumindest derzeit noch nicht fürchten - auch wenn solche Maßnahmen theoretisch möglich wären.
  • Netflix plant auch nicht, die Gebühren für Unterkonten bei einer erkannten Mehrfachnutzung automatisch zu erheben.
  • Netflix gibt an, IP-Adressen, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten zu verwenden, um eine Nutzung außerhalb eines registrierten Netflix-Haushaltes zu erkennen. Wie Netflix eine unzulässige Mehrfachnutzung zweifelsfrei feststellen möchte, ist allerdings nicht ganz klar. Wahrscheinlich ist, dass hierfür neben der IP-Adresse und Geräte-IDs auch die Aktivitäten innerhalb der Nutzerkonten untersucht werden.
  • Zudem arbeitet Netflix seit einer Weile an einer Software, die geteilte Konten erkennt.
  • Wer das Konto eines anderen kostenlos mitnutzt, muss in Zukunft daher mit regelmäßigen Identitäts- oder Sicherheitsabfragen rechnen - andernfalls wird die Wiedergabe gesperrt.

Netflix-Account teilen: Art des Abonnements beachten

Wenn Sie Ihren Netflix-Account teilen, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, ein dafür geeignetes Abo-Modell zu besitzen.

  • Es steht Ihnen nur eine begrenzte Anzahl gleichzeitig aktiver Streams zur Verfügung. Dies bedeutet: Ist diese Zahl durch die Nutzung durch andere Personen erreicht, können Sie selbst das Streaming-Angebot nicht mehr zur selben Zeit verwenden.
  • Nutzen Sie das Basis-Abonnement von Netflix, können Sie nur auf einem Gerät einen Stream anschauen. Beim Standard-Abo ist dies bei zwei Geräten, beim Premium-Abo bei vier Geräten gleichzeitig möglich.

Vorsicht bei der Weitergabe Ihrer Login-Daten

In den Nutzungsbedingungen schreibt Netflix, dass Sie Ihr Passwort an keine andere Person weitergeben sollten, ausdrücklich verboten wird dies allerdings nicht. Der entsprechende Abschnitt ist vielmehr als Sicherheitshinweis zu verstehen:

  • "Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern, sollten Sie die Kontrolle über die für den Zugriff auf den Dienst genutzten Geräte haben und das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben."
  • Sie sollten daher Ihr Kennwortnur vertrauenswürdigen Personen zur Verfügung stellen. Als Alternative können Sie außerdem Ihren Netflix-Account auf den Geräten Ihrer Freunde oder Familienmitglieder einmalig einrichten. Bei einer zukünftigen Nutzung ist dann keine erneute Benutzeridentifikation notwendig, sodass Sie Ihr Passwort nicht weitergeben müssen.

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