Führerschein Umtausch online beantragen: So geht es

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Führerschein online umtauschen
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Der verpflichtende Umtausch des Führerscheins lässt sich auch online beantragen. Wir erklären, wie dies möglich ist und unter welchen Bedingungen der Führerschein überhaupt umgetauscht werden muss.



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Austausch des Führerscheins online beantragen: Nicht überall möglich

Das Thema "Digitalisierung der Verwaltung" ist ein leidiges Unterfangen; insbesondere zu Zeitpunkten, an denen die Umtauschpflicht für alte Führerscheine für einige Altersgruppen greift. Leider macht es sich auch beim Führerscheinaustausch bemerkbar:

  • Zuständig für den Austausch des alten Führerscheins ist die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.
  • Insofern unterscheidet sich das Prozedere auch von Kommune zu Kommune. Baden-Württemberg etwa hat für seine Kommunen eigens ein Serviceportal eingerichtet. Leider sind eine Vielzahl der Städte dort nur mit ihrer Postanschrift gelistet, sodass ein Online-Antrag nicht möglich ist.
  • Andere Städte, wie etwa Münster in Nordrhein-Westfalen, verweisen auf das Terminbuchungsportal, das einen eigenen Eintrag zum Austausch des Führerscheins offenbart.
  • Der Landkreis München hat ein eigenes Portal eingerichtet, in dem der Führerscheinumtausch beantragt werden kann. Anschließend müssen nur die geforderten Unterlagen postalisch eingereicht werden.
  • Insofern ist in den meisten Fällen eine schlichte Terminbuchung bei der zuständigen Führerscheinstelle erforderlich. Das vorherige Einreichen eines anlassorientierten Antrags scheidet in vielen Fällen aus.
  • Es empfiehlt sich aber, die Internetseite der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes zu konsultieren und dort nachzuschauen, ob Ihre Kommune womöglich eine Ausnahme darstellt. Die Stadt Wuppertal bietet etwa eine solche Möglichkeit.
  • Der Umtausch des Führerscheins dauert ca. acht Wochen, auch dies variiert aber von Bundesland zu Bundesland. Er kostet rund 25 €.
  • Wenn Sie einen Termin für den Führerscheinumtausch vereinbart haben, sollten Sie gleichwohl einige Unterlagen parat haben.
  • Dazu zählen der alte Führerschein, ein biometrisches Passbild sowie ein gültiger Personalausweis.
  • Zudem gibt es eine Schwierigkeit, wenn Ihre aktuelle Führerscheinstelle den aktuellen Führerschein nicht ausgestellt hat. Dann benötigen Sie nämlich zusätzlich auch eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus einem Register, das sämtliche Fahrberechtigungen enthält.
  • Für diese Abschrift müssen Sie aber nicht an Ihren ehemaligen Wohnort zurückkehren, was mitunter durchaus Schwierigkeiten hervorrufen könnte.
  • Stattdessen können Sie diese Abschrift telefonisch, postalisch oder teilweise sogar online anfordern. Entweder lassen Sie diese direkt an Ihre Führerscheinstelle schicken oder leiten sie an die Behörde weiter.
25.02.2019, Führerscheine, Neue EU-Verordnung für Führerscheine, bis zum 19.Januar 2033 müssen alle Führerscheine in Europa in einheitliche Plastkkärtchen erneuert werden. 25.02.2019, Neue EU-Verordnung Führerscheine 25.02.2019, Neue EU-Verordnung Führerscheine *** 25 02 2019 Driving licences New EU regulation for driving licences until 19 January 2033 all driving licences in Europe must be renewed in uniform plastic cards 25 02 2019 New EU regulation Driving licences 25 02 2019 New EU regulation Dr
Durch den Führerscheinaustausch wird der Nachweis der Fahrberechtigung europaweit vereinheitlicht und fälschungssicherer – zudem passt er wohl auch besser ins Portemonnaie. imago images / MiS


Darum erfolgt der Austausch des Führerscheins

Bei vielen dürfte die neue Pflicht zum regelmäßigen Austausch von Führerscheinen im Turnus von 15 Jahren einige Fragezeichen hervorrufen.

  • Immerhin haben die alten "Lappen" doch auch jahrzehntelang ihren Dienst getan.
  • Auf Grundlage einer EU-Richtlinie sollen die Führerscheine aber einerseits EU-weit vereinheitlicht, zudem fälschungssicherer werden.
  • Die ausgeblichenen, teilweise nicht mehr zu lesenden Informationen auf den alten Papierführerscheinen gehören also schon bald der Vergangenheit an.
  • Glücklicherweise wird nun aber kein riesiger Ansturm auf die Führerscheinbehörden produziert, vielmehr findet eine Staffelung bei den Umtauschfristen statt. Dabei gilt: Je länger der Führerschein schon im Besitz ist, desto früher muss der Austausch erfolgen.
  • Bei Führerscheinen, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich. Dabei erfolgt die Abstufung in Fünf-Jahres-Schritten.
  • Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 umtauschen. Anschließend verlängert sich die Frist um jeweils ein Jahr.
  • Wer also nach 1971 geboren wurde, muss den Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen.
  • Allerdings greift bei neueren Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ein zweiter Faktor: das Ausstellungsdatum.
  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen insofern bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden. Der Anstiegt der Fristen erfolgt anschließend bis 2007 in Zwei-Jahres-Blöcken.
  • Bürger*innen, die ihren Führerschein 2007 gemacht haben, sind also von einer Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2028 betroffen.
  • Ferner gilt, dass Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt wurden, künftig - ähnlich wie Personalausweise - alle 15 Jahre erneuert werden müssen.
  • Sofern der Austausch nicht erfolgt, kann im Falle einer Verkehrskontrolle eine Geldbuße von zehn Euro erhoben werden.
  • Wichtig außerdem: Für den Umtausch des Führerscheins müssen keine Fahrqualifikationen unter Beweis gestellt werden, auch eine Überprüfung der körperlichen Beschaffenheit erfolgt nicht.

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