Solaranlage

Solarenergie in Wohnungen nutzen: 4 Tipps für Mieter

Solaranalagen zur Erzeugung privaten Stroms werden immer attraktiver.

Die Nutzung von erneuerbaren Energien wird, bedingt durch den Klimawandel, den steigenden Strompreisen und der uneingeschränkten Abhängigkeit von Lieferanten, immer attraktiver. Eigenständig Strom zu produzieren und so einen Teil des Strombedarfs selbstständig zu decken, schont langfristig nicht nur den Geldbeutel, sondern trägt auch zu einer grüneren Energieproduktion bei.

Wer ein Eigenheim hat, kann in der Regel selbst darüber entscheiden, ob man eine Solaranlage auf dem Dach oder auf der Garage anbringen möchte, doch als Mieter einer Wohnung gilt es, einige rechtliche Angelegenheiten zu beachten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Mieter haben und welche Arten von Solaranlagen in Betracht gezogen werden können.

1. Welche Nutzungsmöglichkeiten von Solarenergie in Wohnungen gibt es?

Wer darüber nachdenkt, sich eine Solaranlage in einem Mietobjekt anzuschaffen, hat prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, wie bzw. wo er diese anbringen kann, nämlich:

  • auf dem Balkon
  • auf der Terrasse
  • im Garten
  • an der Hauswand
  • auf dem Dach

Bei der Entscheidung über eine spezifische Anlage kommt es neben dem Kostenfaktor aber auch auf die individuellen Gegebenheiten der Wohnung an. In jedem Fall sollte die Solaranlage so positioniert werden, dass sie möglichst viel direktes Sonnenlicht abbekommt, um effizient Solarenergie für Ihr Zuhause produzieren und speichern zu können.

Bei Vorhandensein eines Balkons lässt sich ein Balkonkraftwerk kaufen und anbringen, das aus ein bis zwei Modulen besteht und einfach an das Geländer des Balkons angebracht werden kann. Durch einen Stecker kann dies angeschlossen werden und Dank eines integrierten Wechselrichters ist das private Erzeugen von Strom ein Kinderspiel.

So kann die Solarenergie direkt genutzt werden, indem Haushaltsgeräte wie der Kühlschrank, die Waschmaschine oder der Fernseher direkt mit dem produzierten Strom versorgt werden.

Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mieten, welches Wohnungen verschiedener Vermieter umfasst, da es hier meist schwieriger ist, eine Vereinbarung darüber zu treffen, ob eine Solaranlage auf dem Dach platziert werden darf oder nicht.

Unter Umständen ist es aber auch möglich, als Mieter eine größere Anlage zu installieren und Solarenergie in der Wohnung zu nutzen. Diese kann beispielweise großflächig auf dem Dach angebracht werden und so die Sonnenenergie in Strom für den Eigenverbrauch verwandeln.

2. Welche Rechte habe ich als Mieter?

Bei der Planung von Solaranlagen sollte immer auch ein Kosten-Nutzen-Check durchgeführt werden.

Bei der Planung von Solaranlagen sollte immer auch ein Kosten-Nutzen-Check durchgeführt werden.

Bevor Sie mit dem Installieren einer Solaranlage in Ihrer Mietswohnung beginnen, muss einiges Rechtliches geklärt werden. Zunächst muss der Vermieter seine Zustimmung geben, da die Wohnung sein Eigentum ist, auch wenn Sie sie als Ihr Zuhause nutzen. Häufig werden der Aufwand und die Kosten der Anschaffung und Installation zum Streitpunkt, da diese einen gewissen Zeitraum lang höher sind als der daraus gewonnene Nutzen.

Ebenfalls zu den Gründen einer Ablehnung der Photovoltaik-Anlage zählt die veränderte Optik des Hauses, die in einigen Fällen durch den Vermieter als unschön bewertet wird.

Andersherum jedoch gilt: Wenn der Vermieter eigenständig beschließt, eine Solaranlage auf dem Hausdach zu installieren, ist dies vom Mieter zu akzeptieren. Zwar kann der Mieter Einspruch einlegen, dies wird jedoch nur in seltenen Fällen gewährt und ist im Übrigen meist nicht sinnvoll, da es günstiger ist, Solarstrom zu nutzen als Strom vom Anbieter zu beziehen. Es besteht allerdings keine Pflicht für den Mieter, den vom Vermieter privat erzeugten Strom abzunehmen.

Als Mieter eines Einfamilienhauses sind zweierlei Arten von Pachtverträgen eine gängige Art und Weise, um Solarenergie nutzen zu können, die privat erzeugt wurde:

Pachtverhältnis Leistungen
Pachtung des Daches durch Mieter
  • Der Mieter pachtet das Dach des Vermieters
  • Dafür kommt der Mieter selbst für die Kosten, die mit der Installation der Solaranlage verbunden sind, auf
Verpachtung der Solaranlage durch Vermieter
  • Der Vermieter installiert eine Solaranlage
  • Der Vermieter verpachtet diese an den Mieter

Auch wenn Mieter und Vermieter bei der Installation einer Solaranlage übereinkommen, muss vorher geprüft werden, ob die Personen, die in den umliegenden Häusern oder Wohnungen leben, durch die Solaranlage gestört werden, da durch diese Spiegelungen der Sonne und dadurch auch Blendungen produziert werden können.

Vor dem Anschließen müssen ebenfalls einige Punkte beachtet werden:

  1. Sie müssen die Anlage beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden, auch wenn es sich nur um eine Mini-PV-Anlage handelt.
  2. Ggf. muss ein digitaler Stromzähler eingebaut werden. Dies ist der Fall, wenn Sie bis zuletzt noch keinen digitalen Stromzähler besessen haben. Für die Nutzung von Solaranlagen ist dies jedoch eine Bedingung und muss daher ebenfalls angeschafft werden.

Tipp: In einigen Fällen wird bereits im Mietvertrag eine Regelung zur Installation einer Solaranlage festgehalten. Lesen Sie also in jedem Fall vor der genaueren Planung Ihren Mietvertrag durch. Dennoch sollten Sie auch in diesem Fall mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten, um Absprachen problemlos abwickeln zu können.

3. Wie sinnvoll ist das Nutzen von Solarenergie in Wohnungen?

Um den tatsächlichen Nutzen der Solarenergie zu berechnen, müssen alle Kosten gegenrechnet werden. Dies fängt bei der Finanzierung der Solaranlage, des Speichers und ggf. des digitalen Stromzählers, welcher nicht gefördert wird, an und schließt dabei auch den Aufwand, entstehend durch Planung, Installation und die benötigte Zeit, mit ein.

Digitaler Stromzähler

Ein digitaler Stromzähler ist mittlerweile für alle Neubauten Pflicht und hat den Vorteil, dass er wesentlich detaillierter misst als ein analoger Stromzähler. Analoge Stromzähler sollen in den kommenden Jahren bis 2032 ausgetauscht werden. Für den Austausch ist der für Sie zuständige Messstellenbetreiber verantwortlich, weshalb Sie sich nicht selbst um den Austausch kümmern müssen.

Generell gilt: Je mehr man von dem Strom, den man zuhause durch eigene Solaranlagen produziert, nutzt, desto mehr rentiert sich eine Anschaffung. Innerhalb einiger Jahre sind die Anschaffungskosten durch den Nutzen ausgeglichen und ab da dann nur noch profitabel.

Vor allem zu Zeiten, in denen die Strompreise rasant steigen, ist es sinnvoll, auf Alternativen zurückzugreifen und autark Strom zu erzeugen. Da weniger Strom von Anbietern bezogen werden muss, wenn Sie Solarenergie nutzen, sinken gleichzeitig auch die Nebenkosten. Auf diese Weise ist man nicht von so starken Schwankungen in den Energiepreisen und den dadurch anstehenden Nebenkosten betroffen.

Tipp: Ebenfalls haben erneuerbare Energien einen positiven Effekt auf den CO2-Auststoß und den Verbrauch fossiler Brennstoffe, sodass Sie nebenbei etwas Gutes für die Umwelt tun, was ein wichtiges Argument darstellt, um Solarenergie zu nutzen.

4. Welche Finanzierungs- oder Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Hinsichtlich der Finanzierung von Solaranlagen leisten einige Förderprogramme eine Hilfestellung.

Hinsichtlich der Finanzierung von Solaranlagen leisten einige Förderprogramme eine Hilfestellung.

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Sie bei der Finanzierung Ihrer Solaranlage unterstützen. Dies ist jedoch abhängig von der Art der Solaranlage und Ihrem Bundesland oder der Stadt, in der Sie wohnen. Mini-PV-Anlagen werden meist mit bis zu 500 Euro von den einzelnen Bundesländern gefördert. Aber auch einzelne Städte bzw. Kommunen leisten Zuschüsse von 100 bis 600 Euro. Da es hierbei keine festen Regelungen für die Förderung gibt, variieren die Fördermittel von Stadt zu Stadt.

Doch es lassen sich auch noch weitere Förderprogramme vom Bund zur Unterstützung der Finanzierung von PV-Anlagen heranziehen. Ein indirektes Förderprogramm für Photovoltaik ist der Steuererlass von ehemals 19% auf 0% beim Kauf von PV-Anlagen und Batteriespeichern und darüber hinaus die Einspeisevergütung von überschüssigem Strom in das öffentliche Netz.

Außerdem vergibt die KfW zinsgünstige Kredite, mit denen die Photovoltaik-Anlagen finanziert werden können. Auf diese Weise können hohe Zusatzkosten durch Zinsen gemieden und eine Finanzierung attraktiver gemacht werden, sodass die Anschaffung einer Solaranlage rentabler wird.

Bildnachweise: Adobe Stock/manfredxy, Adobe Stock/DoloresGiraldez, Adobe Stock/mrmohock (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)