Nach Klage der Verbraucherzentrale
Urteil: Viele Vertragsverlängerungen bei Parship unzulässig
Großer Frust statt großer Liebe: Viele Parship-User überraschte der Online-Verkuppler mit teuren Vertragsverlängerungen.
Foto: Oscar Wong / gettyimages
Uhr
Das OLG Hamburg erklärt zahlreiche Vertragsverlängerungen des Online-Dating-Anbieters Parship für unzulässig. Diese User sind betroffen!
Gute Nachrichten für Parship-User, die sich unverhofft mit einer teuren Vertragsverlängerung konfrontiert sahen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg nun entschied, sind etliche Vertragsverlängerungen des Online-Dating-Anbieters unwirksam. Parship hatte Verträge vieler User automatisch um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht zwölf Wochen vor Vertragsende gekündigt wurden. Diese Praxis sei für User mit vergleichsweise kurzen Erstvertragslaufzeiten von sechs bis zwölf Monaten unzumutbar und damit unzulässig, so das Urteil.
Nur bei langen Laufzeiten hinnehmbar
Von dieser Entscheidung betroffen sind Menschen, die sich vor März 2022 mit einer Vertragslaufzeit von bis zu einem Jahr bei Parship registrierten. Das OLG Hamburg gibt damit einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. Einzig im Falle einer längeren Erstvertragslaufzeit von üblicherweise 24 Monaten sei laut OLG eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr bei einer Kündigungsfrist von zwölf Wochen hinzunehmen.
Verbraucherschützer gehen in Revision
Der Verbraucherzentrale Bundesverband betrachtet das Urteil des OLG Hamburg als großen Erfolg. Schließlich gehe es für die Verbraucherinnen und Verbraucher "oft um mehrere hundert Euro", erklärt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. Dennoch gebe es weiteren Handlungsbedarf, denn nach Einschätzung der Verbraucherschützer stehe Parship-Usern darüber hinaus das Recht auf eine fristlose Kündigung zu. Diese Forderung lehnte das OLG Hamburg jedoch ab. Gegen diese Entscheidung will der vzbv nun in Revision gehen. Ein endgültiges Urteil werde damit wohl erst der Bundesgerichtshof fällen, so Fischer.